Das Kabinett hat auf seiner Sitzung am 7. Dezember 2016 zwei Förderrichtlinien verabschiedet, mit denen sächsische Landwirte zum Einen, welche durch außergewöhnliche und unvorhersehbare Umstände in finanzielle Engpässe geraten sind, zum Anderen, ihre Milchproduktion endgültig stilllegen werden bzw. müssen, Hilfen bei der Sächsischen Aufbaubank beantragen können.
Die komplette Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft können Sie hier nachlesen:
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/208000?page=3