Abgabefrist für papierlos mit elektronischem Zertifikat übermittelte Steuererklärungen verlängert sich vom 31. Mai 2017 auf den 31. Juli 2017.
Die vollständige Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen finden Sie hier: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/210873?page=2